Auftraggeber bei Gerichtsgutachten sind Amts-, Land- und Oberlandesgerichte. Wir erstellen im Auftrag des Gerichts Gutachten sowohl in Strafsachen, zivilen Rechtsstreitigkeiten als auch im selbstständigen Beweisverfahren. Andreas Wessel ist ein geprüftes und zertifiziertes Mitglied der freiberuflichen und unabhängigen Kfz-Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) , sowie von der IHK Oldenburg öffentlich bestellter, vereidigter Sachverständige für Kfz-Schadensgutachten und Fahrzeugbewertungen. Prüfstellen-Öffnungszeiten Montag – Freitag 8:30 – 12:30 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat 9 – 12 Uhr in Holdorf-Langenberg Jeden 3. Samstag im Monat 9 – 12 Uhr in Lohne (Sollte der 1. oder 3. Samstag im Monat auf einen Feiertag fallen, haben wir den darauffolgenden Samstag geöffnet) HU ohne Terminvereinbarung für §21 Gutachten bitte Termin vereinbaren Büro-Öffnungszeiten Holdorf Montag – Freitag durchgehend von 9-17 Uhr Erinnerung an die HU