Die Zeiten, in denen man für eine Hauptuntersuchung ausschließlich beim TÜV oder der Dekra vorfahren konnte, sind vorbei. Auch wir führen als Partner der GTÜ die amtliche Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO inkl. Abgasuntersuchung für Sie durch. Zwischenzeitlich ist auch das Monopol für Einzelabnahmen nach §21 StVZO gefallen und wir können Ihnen das sog. „Vollgutachten“ an unseren Standorten nach Terminabsprache anbieten.

Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ prüfen wir im Namen und auf Rechnung der GTÜ Ihr Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorschriften in Hinblick auf Wirkung, Funktion, Zustand sowie Ausführung der einzelnen Systeme und Bauteile. Dies erfolgt durch visuelle, manuelle, oder messtechnische Prüfungen ohne Demontage.

Bei den von uns angebotenen Leistungen unterscheiden wir zwischen amtlichen Untersuchungen, die wir als GTÜ-Partner anbieten und nicht-amtlichen Untersuchungen, die wir Ihnen als freies Sachverständigenbüro unabhängig von der GTÜ anbieten.


Prüfstellen-Öffnungszeiten

Montag – Freitag
8:30 – 12:30 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat
9 – 12 Uhr in Holdorf-Langenberg

Jeden 3. Samstag im Monat
9 – 12 Uhr in Lohne

(Sollte der 1. oder 3. Samstag im Monat auf einen
Feiertag fallen, haben wir den darauffolgenden
Samstag geöffnet)

HU ohne Terminvereinbarung

für §21 Gutachten bitte Termin vereinbaren

Büro-Öffnungszeiten Holdorf

Montag – Freitag
durchgehend von 9-17 Uhr

Er­in­ne­rung an die HU