Im Namen und auf Rechnung der GTÜ führen wir durch: Hauptuntersuchungen gemäß §29 StVZO inkl. AU bzw. UMA Sicherheitsprüfungen gemäß §29 StVZO Änderungsabnahmen gemäß §19(3) StVZO Berichtigung der Fahrzeugpapiere gemäß §13 FZV Erteilung von Umweltplaketten gemäß 35. BImSchV Bestätigung für die Erteilung von Tempo 100 Plaketten für Anhänger gemäß 9. Ausn.VO zur StVO Gasanlagen Prüfungen (GSP, GAP, GWP) gemäß §29, 41a StVZO Untersuchungen von Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung gemäß §41, 42 BO-Kraft Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung für Gefahrgutfahrzeuge gemäß Anlage 15 RSEB Oldtimerbegutachtungen gemäß §23 StVZO Gutachten gemäß §5(3) FZV „Mängelkarte“ Untersuchung ausländischer Fahrzeuge mit EG-Typgen. gemäß §7 FZV Technische Kontrolle von Nutzfahrzeugen gemäß §3(2) TechKontrollV „Vollgutachten“ – §21 StVZO, Einzelabnahmen – §19(2), §21 StVZO Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV Prüfstellen-Öffnungszeiten Montag – Freitag 8:30 – 12:30 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat 9 – 12 Uhr in Holdorf-Langenberg Jeden 3. Samstag im Monat 9 – 12 Uhr in Lohne (Sollte der 1. oder 3. Samstag im Monat auf einen Feiertag fallen, haben wir den darauffolgenden Samstag geöffnet) HU ohne Terminvereinbarung für §21 Gutachten bitte Termin vereinbaren Büro-Öffnungszeiten Holdorf Montag – Freitag durchgehend von 9-17 Uhr Erinnerung an die HU