Die GTÜ erstellt Zweitschriften von Untersuchungsberichten nur unter Vorlage folgender Dokumente an Fahrzeughalter, die zum Zeitpunkt der Untersuchung aktueller Halter/Eigentümer waren Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief)Kopie Ihres Personalausweises bei zwischenzeitlichem Halterwechsel benötigen wir ZUSÄTZLICH Einwilligung des ehemaligen Halters/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Untersuchtung nicht der Halter/Eigentümer waren.)Den dafür benötigten Vordruck finden Sie hierKaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unterschrift des damaligen Halters. Prüfstellen-Öffnungszeiten Montag – Freitag 8:30 – 12:30 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat 9 – 12 Uhr in Holdorf-Langenberg Jeden 3. Samstag im Monat 9 – 12 Uhr in Lohne (Sollte der 1. oder 3. Samstag im Monat auf einen Feiertag fallen, haben wir den darauffolgenden Samstag geöffnet) HU ohne Terminvereinbarung für §21 Gutachten bitte Termin vereinbaren Büro-Öffnungszeiten Holdorf Montag – Freitag durchgehend von 9-17 Uhr Erinnerung an die HU