Die GTÜ erstellt Zweitschriften von Untersuchungsberichten nur unter Vorlage folgender Dokumente an Fahrzeughalter, die zum Zeitpunkt der Untersuchung

aktueller Halter/Eigentümer waren

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher Fahrzeugschein / Fahrzeugbrief)
  • Kopie Ihres Personalausweises

bei zwischenzeitlichem Halterwechsel benötigen wir ZUSÄTZLICH

  • Einwilligung des ehemaligen Halters/Eigentümers zum Zeitpunkt der Untersuchung (wenn Sie zum Zeitpunkt der Untersuchtung nicht der Halter/Eigentümer waren.)
    Den dafür benötigten Vordruck finden Sie hier
  • Kaufvertrag als Nachweis der Unterschrift und ggf. den Personalausweis (Kopie) zur Verifizierung der Unterschrift des damaligen Halters.

Prüfstellen-Öffnungszeiten

Montag – Freitag
8:30 – 12:30 Uhr & 13:30 – 17:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat
9 – 12 Uhr in Holdorf-Langenberg

Jeden 3. Samstag im Monat
9 – 12 Uhr in Lohne

(Sollte der 1. oder 3. Samstag im Monat auf einen
Feiertag fallen, haben wir den darauffolgenden
Samstag geöffnet)

HU ohne Terminvereinbarung

für §21 Gutachten bitte Termin vereinbaren

Büro-Öffnungszeiten Holdorf

Montag – Freitag
durchgehend von 9-17 Uhr

Er­in­ne­rung an die HU